Liebe Musikschülerinnen und Musikschüler, liebe Eltern,
die Gültigkeit der aktuellen Coronaschutzverordnung wurde bis zum 26.04.2021 verlängert und besagt weiterhin:
§7, 7. "((Erlaubt ist)) … der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern im Sinne des Schulgesetzes NRW … ."
Es gibt allerdings hierzu eine Präzisierung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
Vorschulkinder dürfen ab sofort wieder in Präsenz unterrichtet werden.
Demzufolge ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen bis maximal 5 Teilnehmern für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder im Vorschulalter erlaubt.
Der Einzelunterricht und Unterricht in Gruppen bis zu 5 Personen für alle Erwachsenen in Präsenz (somit auch für StudentInnen oder Auszubildende) bleibt weiterhin untersagt.
Erwachsene SchülerInnen der Oberstufe sind von diesem Verbot ausgenommen.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 26. April 2021.
Die DozentInnen werden sich darum bemühen das Unterrichtsangebot, welches ab nächster Woche nicht in Präsenz stattfinden darf, soweit dies möglich ist online fortzuführen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!