Anmeldung und Beitrittserklärung
Mit der Abgabe der Anmeldung erkläre ich meinen Beitritt zum Musikwerk Kürten e.V. und verpflichte mich zur Zahlung der durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge sowie der vom Vorstand in der Schulordnung festgesetzten Unterrichtsgebühr.
Eine Aufnahme zum Musikwerk (Musikschule) ist nur möglich, wenn die beiliegende schriftliche Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrags im Wege des Lastschriftverfahrens erteilt wird. Sie ist im Original unterschrieben beim Musikwerk einzureichen. Diese Ermächtigung gilt auch für alle anderen im Zuge der Mitgliedschaft entstehenden Forderungen der Musikschule gegenüber dem Mitglied.
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